Hebamme Christine Kruschinski
Hebammenvorsorge in der Schwangerschaft

Jede schwangere Frau hat in Deutschland Anspruch auf mindestens zwölf Vorsorge-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Diese können sowohl vom Arzt oder der Ärztin als auch von der Hebamme vorgenommen werden.
Eine Hebamme kann die Schwangerschaft offiziell feststellen und auch den Mutterpass ausstellen. Sie errechnet außerdem den voraussichtlichen Geburtsermin. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, wird sich die Hebamme mit dem Frauenarzt abstimmen.
Folgende Untersuchungen führt die Hebamme durch (lt Mutterschaftsrichtlinien):
🤰Gewichtskontrolle
🤰Blutdruckmessung
🤰Blutuntersuchung
🤰Urinuntersuchung (Eiweiß und Zucker)
🤰Gebärmutterstandkontrolle
🤰Lage des Kindes feststellen
🤰Herztöne des Kindes kontrollieren
🤰Abklärung von Schwangerschaftsbeschwerden
🤰allgemeine Beratung
🤰wenn nötig vaginale Untersuchung
🤰CTG Laut Mutterschaftsrichtlinien nach Indikation